Seit Anfang Juni bieten wir wieder persönliche Termine und Beratungsgespräche sowohl für die EUTB als auch für den FED an. Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Kunden, Gäste und ehrenamtlichen Helfer können die Termine nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung aller Schutz- und Abstandsregeln stattfinden. Termine können per Mail oder telefonisch unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten vereinbart werden.
Die regelmäßigen Teamgespräche für und mit den ehrenamtlichen Helfern finden weiterhin nicht statt. Die Lebenshilfe Osnabrück bittet alle Menschen mit Behinderung, deren Eltern sowie die ehrenamtlichen Helfer, selbständig zu entscheiden, ob die ambulante Betreuung im Rahmen des FED durchgeführt werden kann und soll. Die Lebenshilfe Osnabrück bittet alle ehrenamtlichen Helfer, die mehrere Menschen mit Behinderung betreuen, sich weiterhin auf die Unterstützung einer Person zu beschränken. Diese Empfehlung gilt dem Schutz sowohl der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie der ehrenamtlichen Helfer.
Grundsätzlich darf die ambulante Einzelbetreuung stattfinden und kann daher auch abgerechnet werden!
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat alle Informationen, Hinweise und Empfehlungen zum Coronavirus auf einen Blick zusammengestellt und kompakt zusammengefasst - und das auch in Leichter Sprache:
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat die Informationen zudem in Gebärdensprache zusammengestellt:
Aktion Mensch hat zudem eine Übersicht über barrierefreie Informationsangebote zum Coronavirus zusammengestellt:
Umfassende Informationen in Leichter Sprache gibt es auch auf einer eigens von den Experten der Initiative #BarrierefreiPosten erstellten Internetseite:
Wer sich für die erforderliche Zuhause-Pflege seines behinderten Angehörigen unbezahlt von der Arbeit hat freistellen lassen, kann folgende finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen und beantragen:
Pflegeunterstützungsgeld im Rahmen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG)
Der Bundestag hat am 14.05.2020 beschlossen, den Zeitraum zur Gewährung des Pflegeunterstützungsgeldes von bislang 10 auf 20 Arbeitstage (befristet bis zum 30.09.2020) zu erweitern.
Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes