10.06.2020

Corona: Alle Infos

FED & EUTB bieten wieder persönliche Termine an

Seit Anfang Juni bieten wir wieder persönliche Termine und Beratungsgespräche sowohl für die EUTB als auch für den FED an. Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Kunden, Gäste und ehrenamtlichen Helfer können die Termine nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung aller Schutz- und Abstandsregeln stattfinden. Termine können per Mail oder telefonisch unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten vereinbart werden.

Die regelmäßigen Teamgespräche für und mit den ehrenamtlichen Helfern finden weiterhin nicht statt. Die Lebenshilfe Osnabrück bittet alle Menschen mit Behinderung, deren Eltern sowie die ehrenamtlichen Helfer, selbständig zu entscheiden, ob die ambulante Betreuung im Rahmen des FED durchgeführt werden kann und soll. Die Lebenshilfe Osnabrück bittet alle ehrenamtlichen Helfer, die mehrere Menschen mit Behinderung betreuen, sich weiterhin auf die Unterstützung einer Person zu beschränken. Diese Empfehlung gilt dem Schutz sowohl der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie der ehrenamtlichen Helfer.

Grundsätzlich darf die ambulante Einzelbetreuung stattfinden und kann daher auch abgerechnet werden!

Corona-Schutz

Coronavirus auf einen Blick

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat alle Informationen, Hinweise und Empfehlungen zum Coronavirus auf einen Blick zusammengestellt und kompakt zusammengefasst - und das auch in Leichter Sprache:

Zur Webseite

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat die Informationen zudem in Gebärdensprache zusammengestellt:

Zur Webseite

Aktion Mensch hat zudem eine Übersicht über barrierefreie Informationsangebote zum Coronavirus zusammengestellt:

Zur Webseite

Umfassende Informationen in Leichter Sprache gibt es auch auf einer eigens von den Experten der Initiative #BarrierefreiPosten erstellten Internetseite:

Zur Webseite

Hilfen für pflegende Angehörige und berufstätige Eltern

Wer sich für die erforderliche Zuhause-Pflege seines behinderten Angehörigen unbezahlt von der Arbeit hat freistellen lassen, kann folgende finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen und beantragen:

Pflegeunterstützungsgeld im Rahmen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG)

Der Bundestag hat am 14.05.2020 beschlossen, den Zeitraum zur Gewährung des Pflegeunterstützungsgeldes von bislang 10 auf 20 Arbeitstage (befristet bis zum 30.09.2020) zu erweitern.

Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Vergrößern von Text und Bildern


Sie können die Darstellung der Webseite durch Ihre Tastatur vergößern oder verkleinern.

Zum Vergößern der Webseite halten Sie bitte die Taste „STRG“ gedrückt und betätigen Sie die „+“ Taste schrittweise.

Zum Verkleinern der Webseite halten Sie bitte die Taste „STRG“ gedrückt und betätigen Sie die „-“ Taste schrittweise.

Zur Originalgröße zurück? Halten Sie bitte die Taste „STRG“ gedrückt und betätigen Sie die „0“ Taste einmalig.

Bitte beachten Sie, dass die Darstellung je nach verwendeten Browser unterschiedlich sein kann.