Am 30. Juni 2022 wurde die Coronavirus-Testverordnung (TestV) erneut geändert. Demnach haben nicht mehr alle Menschen einen Anspruch auf kostenlose Testung. Für Pflegepersonen, Nutzer und Helfer des Familienentlastenden Dienstes (FED) sowie für Personen im Zusammenhang mit Pflege- oder Eingliederungshilfeeinrichtungen sind die Coronatests hingegen weiterhin kostenlos.
© Lebenshilfe / David Maurer
Weitere Informationen zu der Frage, wer weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronatests hat, gibt es auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat die relevanten Informationen auf einem Faktenpapier zusammengefasst:
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