29.01.2022

Wie gut ist das Behinderten-gleichstellungsgesetz?

Umfrage zum BGG: Ihre Meinung ist gefragt!

Das Institut für Sozialforschung führt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Bewertung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durch. Noch bis zum 4. Februar können Mitglieder von Organisationen von Menschen mit Behinderung ihre Erfahrungen und Einschätzungen zum BGG einbringen. Die Umfrage richtet sich primär an Menschen mit Behinderung als Mitglieder von Vereinen. Es dürfen aber auch Andere teilnehmen.

Vom Klischee bis zur Unsichtbarkeit

© Lebenshilfe / David Maurer

Die Umfrage kann direkt online durchgeführt werden. Bei manchen Fragen muss nur ein Kästchen angeklickt werden, bei anderen Fragen auch mehrere Kästchen. Wiederum andere Fragen erfordern eine Texteingabe. Es gibt auch die Möglichkeit, sich telefonisch an der Umfrage zu beteiligen. Das telefonische Interview kann in Leichter Sprache geführt werden.

Zum Hintergrund:

Das BGG regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Bereich des öffentlichen Rechts auf Bundesebene. Es enthält unter anderem ein Benachteiligungsverbot sowie Vorgaben zur Verwendung von Leichter Sprache und zum Abbau von baulichen Barrieren. Verpflichtet werden in erster Linie Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, wie zum Beispiel Bundesministerien, die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund. Daneben sind aber auch Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erfasst, soweit sie der Bundesaufsicht unterliegen. Zudem finden die Vorgaben des BGG zur Leichten Sprache bei der Ausführung von Sozialleistungen Anwendung.

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