Verbesserte steuerliche Entlastungen, eine höhere Übungsleiterpauschale für ehrenamtliche FED-Helfer und vieles mehr: Zum 01.01.2021 sind zahlreiche Änderungen und Neuerungen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in Kraft getreten. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat alle Informationen im Überblick zusammengestellt.
© Lebenshilfe / David Maurer
So ist u.a. geregelt, dass das "Corona-Pflegeunterstützungsgeld" nicht auf das reguläre Pflegeunterstützungsgeld angerechnet wird. Auch steuerlich gibt es gleich mehrere Entlastungen:
Zudem wurde im neuen Jahressteuergesetz 2020 einer Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro geregelt. Somit können ehrenamtliche FED-Helfer für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat alle Neuerungen in einem Überlick zusammengefasst:
Corona-Einschränkungen bei FED & EUTB
Aufgrund der geltenden Corona-Einschränkungen finden die regelmäßigen Teamgespräche für und mit den ehrenamtlichen FED-Helfern derzeit nicht statt. Die Lebenshilfe Osnabrück bittet alle ehrenamtlichen Helfer, die mehrere Menschen mit Behinderung betreuen, sich auf die Unterstützung einer Person zu beschränken.
Für die FED-Tätigkeit stellt die Lebenshilfe Osnabrück den ehrenamtlichen Helfern kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung. Bei Bedarf kann die Geschäftsstelle der Lebenshilfe per Telefon oder Mail kontaktiert werden.
EUTB-Beratungen können derzeit ebenfalls nicht persönlich durchgeführt werden. Das Team der EUTB-Beratungsstelle ist aber telefonisch und per Mail erreichbar.
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